Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Auftragserteilung

Durch Erteilung des Auftrages bzw. des Vermittlungs auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit den nac hstehenden Geschäftsbedingungen einverstanden. Ein Auftrag bedarf keiner Form, er k ommt auch dadurch zustande, dass unsere Tätigkeit i n Anspruch genommen wird. Die Annahme unserer Maklerdienste und/oder die Aufnahme von Verhandlungen mit von UNI-Real namhaft gemacht en Personen, genügen zum Zustandekommen eines Maklervertrages zu diesen Geschäftsbedingungen. Besondere Vereinbarungen bedü rfen der Schriftform.

§2 Geschäftsgegenstand

Geschäftsgegenstände sind der Nachweis der Gelegenh eit zum Abschluss eines Vertrages oder die Vermittl ung eines Vertrages über bebaute und unbebaute Liegenschaften, insbesondere Industrie- und Gewerbeobjekte, Renditeobjekte, Wohn gebäude-, land- und forstwirtschaftliche Liegenschaften sowie über Wohn räume und gewerbliche Räume, insbesondere Ein- und Mehrfamilienwohnhäuser, Bürohäuser, Büroetagen, Ladenlokale, Produktions- u nd Lagerhallen, sowie Eigentums- und Mietwohnungen. Freibleibend für die Richtigkeit und Vollständigkei t wird keine Gewähr übernommen, bei allen Angeboten und Mitteilungen sind Irrtum und Zwischenverwertung ausdrücklich vorbehalten. Angebote sind ausschließlich für den Empfänger best immt, von ihm vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber geheim zu halten, es sei denn, dass wir unsere schriftliche Genehmigung zur Weitergabe erteilt haben. Nebenabreden zu unser en schriftlichen Angeboten bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bes tätigung.

§3 Doppeltätigkeit

UNI-Real darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden. Doppelmakler!

§4 Provisionen

Sofern keine andere Provisionsregelung schriftlich vereinbart wurde, wie dies in unseren Vermittlungsa ufträgen vorgesehen ist, gelten folgende Provisionssätze. Für die Vermittlung als a uch für den Nachweis eines Kauf- oder sonstigen Erw erbsvertrages sowie für den Erwerb von unbebauten oder bebauten Liegenschaften sowie grundstücksgleichen Rechten aus einer Zwangsv ersteigerung ist vom Käufer eine Provision in Höhe von 3,6 % (inkl. 20% Ust) d es Gesamtkaufpreises einschließlich aller mit dem E rwerb zusammenhängenden Nebenabreden oder Ersatzgeschäften, wie beispielswe ise Kauf statt Miete o. ä., zu zahlen. Mit Verkäufern wird der Provisionssatz entweder vor ab schriftlich vereinbart, oder bei Übergabe eines eventuellen Kaufanbotes ausverhandelt (maximal 3,6 inkl. 20% Ust.). Ansonst gelten 3,6% (inkl. 20% Ust.) als vereinbart. Für die Vermittlung von privaten Miet-, Pacht- und vergleichbaren Nutzungsverträgen sowie für den Nach weis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge hat der Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigte bei Verträgen mit einer La ufzeit bis zu 3 Jahren eine Provision von 1 Monatsmiete zuzüglich ges. gelt. Mw St. zu zahlen. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als 3 Jahren hat der Mieter eine Provision in Höhe von 2 Monatsmieten zuzüglich Mehrwertsteuer zu zahlen. Es wird auch dann die Provision fällig wenn ein wir tschaftlich gleichartiges oder ähnliches Geschäft z ustande kommt. Ferner steht uns Provision zu, wenn der Angebotsempfänger unser Ange bot einem Dritten weitergibt und diese den Kauf-, E rwerbs- oder Mietvertrag abschließt bzw. wenn der Angebotsempfänger als gese tzlicher oder rechtsgeschäftlicher Vertreter eines Dritten in eigenem Namen erwerben, kaufen, mieten oder pachten lässt. Als Dr itte gelten sowohl Ehepartner, Familienangehörige a ls auch juristische Personen, die durch den Angebotsempfänger repräsentiert werden. B ei verbindlichen notariellen Kauf bzw. Verkaufsange boten ist die volle Provision ebenfalls sofort fällig. Provisionen sind verdient und fällig im Zeitpunkt des rechtswirksamen Abschlu sses des vermittelten oder nachgewiesenen Rechtsgeschäftes.

§ 5 Rechtliche Hinweise / Haftungsausschluss

Kunden, welche auf Webseiten der UNI-Real Informati onen abrufen, erklären sich mit den nachstehenden B edingungen einverstanden. Gewisse Links auf der UNI-Real Webseite führen zur Websites Dritter. Diese sind dem Einfluss vollständ ig entzogen, weshalb wir für Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtsmäßigkeit de r Inhalte in der darauf enthaltene Angebote und Die nstleistungen keinerlei Verantwortung übernehmen. Alle Angaben im Expose und auf unserer Webseite hab en wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Ge währleistung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität kann ni cht übernommen werden, alle Informationen sind für uns unverbindlich und freibleibend. UNI-Real kann daher nicht für Schäden haftbar gemac ht werden, die im Zusammenhang mit Verwendung diese r Inhalte stehen. Inhaltliche Verlinkungen auf andere Server, falls weitere Infor mationen zugänglich gemacht werden, weisen wir dara uf hin, dass die Inhaltskontrolle nicht stattfindet und tägliche Haftung diesbezüglic h ausgeschlossen wird. Unser Auftraggeber ist verpf lichtet, uns alle Angaben, die wir für die Durchführung des Auftrags benötigen, vollständi g und richtig zu erteilen. Ist uns ein Alleinauftra g erteilt, verpflichtet sich der Auftraggeber, während der Laufzeit des Vertrages ne ben uns keine weiteren Makler einzuschalten. Der Ma kler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.

§ 6 Gerichtstand

Als Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Mödling vereinbart. Es gilt österreichisches Recht. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, soll die W irksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht b erührt werden. An die Stelle unwirksamer Bedingungen treten die einschlägigen Vo rschriften bzw. die Regelung die den wirtschaftlich en Interessen der Vertragspartner am nächsten kommt. Stand Juli 2013

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