Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Auftragserteilung
Durch Erteilung des Auftrages bzw. des Vermittlungsauftrages erklärt sich der Auftraggeber mit den nachstehenden Geschäftsbedingungen einverstanden. Ein Auftrag bedarf keiner Form, er kommt auch dadurch zustande, dass unsere Tätigkeit in Anspruch genommen wird. Die Annahme unserer Maklerdienste und/oder die Aufnahme von Verhandlungen mit von UNI-Real namhaft gemachten Personen, genügen zum Zustandekommen eines Maklervertrages zu diesen Geschäftsbedingungen. Besondere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
§2 Geschäftsgegenstand
Geschäftsgegenstände sind der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder die Vermittlung eines Vertrages über bebaute und unbebaute Liegenschaften, insbesondere Industrie- und Gewerbeobjekte, Renditeobjekte, Wohngebäude-, land- und forstwirtschaftliche Liegenschaften sowie über Wohnräume und gewerbliche Räume, insbesondere Ein- und Mehrfamilienwohnhäuser, Bürohäuser, Büroetagen, Ladenlokale, Produktions- und Lagerhallen, sowie Eigentums- und Mietwohnungen.
Freibleibend für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen, bei allen Angeboten und Mitteilungen sind Irrtum und Zwischenverwertung ausdrücklich vorbehalten.
Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt, von ihm vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber geheim zu halten, es sei denn, dass wir unsere schriftliche Genehmigung zur Weitergabe erteilt haben. Nebenabreden zu unseren schriftlichen Angeboten bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
§3 Doppeltätigkeit
UNI-Real darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden. Doppelmakler!
§4 Provisionen
Sofern keine andere Provisionsregelung schriftlich vereinbart wurde, wie dies in unseren Vermittlungsaufträgen vorgesehen ist, gelten folgende Provisionssätze.
Für die Vermittlung als auch für den Nachweis eines Kauf- oder sonstigen Erwerbsvertrages sowie für den Erwerb von unbebauten oder bebauten Liegenschaften sowie grundstücksgleichen Rechten aus einer Zwangsversteigerung ist vom Verkäufer und vom Käufer eine Provision in Höhe von je 3,6 % (inkl. 20% Ust) des Gesamtkaufpreises einschließlich aller mit dem Erwerb zusammenhängenden Nebenabreden oder Ersatzgeschäften, wie beispielsweise Kauf statt Miete o. ä., zu zahlen.
Für die Vermittlung von privaten Miet-, Pacht- und vergleichbaren Nutzungsverträgen sowie für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge hat der Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigte bei Verträgen mit einer Laufzeit bis zu 3 Jahren eine Provision von 1 Monatsmiete zuzüglich ges. gelt. MwSt. zu zahlen. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als 3 Jahren hat der Mieter eine Provision in Höhe von 2 Monatsmieten zuzüglich Mehrwertsteuer zu zahlen.
Es wird auch dann die Provision fällig wenn ein wirtschaftlich gleichartiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt. Ferner steht uns Provision zu, wenn der Angebotsempfänger unser Angebot einem Dritten weitergibt und diese den Kauf-, Erwerbs- oder Mietvertrag abschließt bzw. wenn der Angebotsempfänger als gesetzlicher oder rechtsgeschäftlicher Vertreter eines Dritten in eigenem Namen erwerben, kaufen, mieten oder pachten lässt. Als Dritte gelten sowohl Ehepartner, Familienangehörige als auch juristische Personen, die durch den Angebotsempfänger repräsentiert werden. Bei verbindlichen notariellen Kauf bzw. Verkaufsangeboten ist die volle Provision ebenfalls sofort fällig. Provisionen sind verdient und fällig im Zeitpunkt des rechtswirksamen Abschlusses des vermittelten oder nachgewiesenen Rechtsgeschäftes.
§ 5 Rechtliche Hinweise / Haftungsausschluss
Kunden, welche auf Webseiten der UNI-Real Informationen abrufen, erklären sich mit den nachstehenden Bedingungen einverstanden. Gewisse Links auf der UNI-Real Webseite führen zur Websites Dritter. Diese sind dem Einfluss vollständig entzogen, weshalb wir für Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtsmäßigkeit der Inhalte in der darauf enthaltene Angebote und Dienstleistungen keinerlei Verantwortung übernehmen.
Alle Angaben im Expose und auf unserer Webseite haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Gewährleistung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität kann nicht übernommen werden, alle Informationen sind für uns unverbindlich und freibleibend. UNI-Real kann daher nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die im Zusammenhang mit Verwendung dieser Inhalte stehen. Inhaltliche Verlinkungen auf andere Server, falls weitere Informationen zugänglich gemacht werden, weisen wir darauf hin, dass die Inhaltskontrolle nicht stattfindet und tägliche Haftung diesbezüglich ausgeschlossen wird. Unser Auftraggeber ist verpflichtet, uns alle Angaben, die wir für die Durchführung des Auftrags benötigen, vollständig und richtig zu erteilen. Ist uns ein Alleinauftrag erteilt, verpflichtet sich der Auftraggeber, während der Laufzeit des Vertrages neben uns keine weiteren Makler einzuschalten. Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.
§ 6 Gerichtstand
Als Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Mödling vereinbart. Es gilt österreichisches Recht. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. An die Stelle unwirksamer Bedingungen treten die einschlägigen Vorschriften bzw. die Regelung die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragspartner am nächsten kommt.
Stand Mai 2012






